Allgemeine Geschäftsbedingungen

der JDB Eventtechnik

1. Vereinbart wird, dass der Veranstalter alle Abgaben (wie z.B. AKM‐Abgaben, Lustbarkeitsabgabe) und Steuern im Zusammenhang mit der Veranstaltung [Titel], ausgenommen die Versteuerung des Honorars von JDB Eventtechnik, trägt und diesbezüglich JDB Eventtechnik schad‐ und klaglos hält. Weiters verpflichtet sich der Veranstalter, die Kosten der Vergebührung dieses Vertrags zu tragen und hält JDB Eventtechnik diesbezüglich schad‐ und klaglos.

2. Der Veranstalter leistet Gewähr, dass das von JDB Eventtechnik laut beiliegender, einen Bestandteil dieses Vertrages bildender Aufstellung verwendete Equipment bzw. Austattung im Zuge der [Veranstaltungsname] weder vom Veranstalter, noch von ihm zuzurechnenden Personen, sonstigen im Zuge der [Veranstaltungsname] beauftragten natürlichen oder juristischen Personen, Gästen oder sonstigen Dritten nicht beschädigt, vom Veranstaltungsort entfernt, unbefugt benutzt oder gestohlen wird. Weiters garantiert der Veranstalter, dass für die Dauer der Veranstaltung und des von ihm genehmigten Zeitrahmens für Auf‐ bzw. Abbau des von JDB Eventtechnik verwendeten Equipments dieses ununterbrochen bewacht und vor Beschädigungen, unbefugten Gebrauchs bzw. Diebstahl geschützt wird. Diese Bestimmung gilt auch für Witterungseinflüsse (wie z.B. Regen, Wind udgl.) und die dadurch entstandenen Schäden am Equipment der JDB Eventtechnik laut beiliegender Liste und ist das Honorar auch für den Fall der witterungsbedingten Absage oder Abbruch der Veranstaltung zu leisten.

3. Alle Vereinbarungen dieses Vertrages sind Fixgeschäfte. Änderungen dieses Vertrages sind nur in beiderseitigem Einverständnis möglich und bedürfen der Schriftform.

4. Im Falle einer Vertragsverletzung gilt eine Konventionalstrafe in Höhe des Honorars als vereinbart, weitergehende Ansprüche (z.B. Schadenersatzansprüche, Mangel(folge)schäden) sind nicht ausgeschlossen.

5. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Veranstalter und hält der Veranstalter diesbezüglich JDB Eventtechnik schad‐ und klaglos.

6. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Gagengeheimnis zu wahren und Dritten gegenüber keine Auskünfte zu erteilen.

7. Für allfällige Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand Eisenstadt und österreichisches Recht als vereinbart.

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtige bzw. ungültige Klausel ist durch jene gültige zu ersetzen, die der nichtigen oder ungültigen Vertragsbestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und gültig ist.

9. Der Veranstalter sowie die Gesellschaft bzw. deren Vertreter versichern durch Ihre Unterschrift die Anerkennung obenstehender Vereinbarungspunkte, sowie die angeführten Geschäftsbedingungen.